KI-generierte Hausarbeit beendet vorzeitig das Studium
Ein (noch nicht rechtskräftiger) Spruch des Verwaltungsgerichts in Kassel1 befand im Februar 2026 eine Hausarbeit als schwerwiegenden Täuschungsversuch.
Im Rahmen eines Masterstudienganges hatte der Kandidat eine Hausarbeit eingereicht. Die zuständige Professorin kam zum Schluss, die Hausarbeit sei mit KI erstellt worden: in Aufbau, Systematik und Logik sei die Arbeit misslungen, vieles deute auf KI-generierte Texte.
Absolut klar war: Es gab halluzinierte Quellennachweise in Fußnoten und verwiesen wurde auf Urteile, dies es nie gegeben hatte. Und das in einem Fach, das besonders wert auf Quellen legt: dem Verwaltungsrecht.
Zu diesem Zeitpunkt (2023) war die Verwendung von KI seitens der Uni ausdrücklich verboten gewesen. Die Hausarbeit wurde daher – auch unter dem Gesichtspunkt der angegebenen Selbständigkeitserklärung in der Arbeit – als besonders schwere Täuschung bewertet. Deshalb wurde seitens der Uni diese Prüfung als endgültig gescheitert angesehen, eine Wiederholungsmöglichkeit wurde nicht eingeräumt.
§§
Der Kandidat beschritt den Rechtsweg, seine Klage wurde abgewiesen. Das Gericht befand die Vorgehensweise der Professorin im Rahmen der universitären Bestimmungen als korrekt. Der Student hatte wissentlich „fremde Inhalte“ übernommen, „ohne dies zu kennzeichnen.“ (2.a.cc der Entscheidungsgründe). Er „zeigte ein hohes Maß an Täuschungsenergie.“ (2.b.aa)
1 VG Kassel vom 25.02.2026, Täuschung durch KI an der Universität,
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE260000433
PS: Der Student hätte gemäß den Usancen in diesem Fach sowohl die Sekundärquellen als solche kennzeichnen (in diesem Fall das Microsoft-KI-Programm Copilot) als auch zusätzlich die Primärquelle angeben müssen.
PPS: Interessant die Abgrenzung zu Plagiaten. In gegenständlichen Fall wurde die KI-Verwendung als schwerwiegender angesehen als ein Plagiat. Eine einzelne Übernahme gilt zumeist als irrelevant, außer das Plagiat (oder die Plagiate) prägt/prägen quantitativ und qualitativ eine Arbeit.
1. Juni 2026